Zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind alle Steuerpflichtigen berechtigt, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen. In der Regel sind das kleine Gewerbetreibende (Einzelunternehmer, Handwerker, Einzelhandel) und Freiberufler (z.B. Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte).
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Erstellen der Gewinnermittlung
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Umsatzsteuererklärung
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Einkommenssteuererklärung
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Anlagenverzeichnis
Im Gegensatz zur doppelten Buchführung basiert die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung auf dem Zufluss/Abfluss-Prinzip sie kennt keine Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen.